Juni 5, 2020

Umsetzung erfolgreich - NICHT

Umsetzung war nicht erfolgreich

Da hat die Bundesregierung ja ein Konjunkturpaket geschnürt. Soweit so gut. Und das sie doch schnell handeln können, haben sie ja in den letzten Wochen gezeigt.

Und ich finde es gut, dass Maßnahmen ergriffen werden.

ABER ...

Die Mehrwertsteuer zu senken, für wohlgemerkt nur 6 Monate ist alles andere als zielführend. Und ihre Umsetzung ein warer Kraftakt.

WARUM?

MwSt von 19% auf 16% - für die Umsetzung ein enormer Aufwand

In der Theorie mag es sich wirklich gut anhören: "Dann senken wir die Steuer von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%." Klar, hört sich erstmal nach einer Entlastung an.

Aber wie sieht es in der Praxis aus? Es ist ja nicht damit getan, es einfach nur festzulegen, sondern es müssen Software neu programmiert und Kassen- und Fakturierungssystem angepasst werden. Und das Ganze bitte bis zum 01.07.2020. Mal abgesehen davon, dass der Zeitraum doch recht knapp für die Umsetzung ist, ist es ein enormer Aufwand und das für 6! Monate, denn dann heißt es, alles wieder auf Anfang.

Mehrwertsteuersätze: 5%, 7%, 16%, 19% - den Überlick behalten

Ach nein stimmt nicht ganz, da war ja noch die Gastronomie. Denn diese erhielten ja schon vor dem Konjunkturpaket die "Vergünstigung", dass alle Speisen, egal ob im Haus oder außer Haus verzehrt, mit 7% ab 01.07.2020 zu berechnen sind, natürlich mit Ausnahme der Getränke, das blieb bei 19%. Mhhh ist das dann jetzt 5% und 16%. Schwer zu sagen. Zum jetzigen Zeitpunkt (05.06.2020) habe ich noch nichts dazu finden können. Diese Vergünstigung für die Gastronomie gilt bis zum 30.06.2021. Das heißt, der Kassenaufsteller kam im Juni 2020 , das erste Mal, im Dezember 2020 begrüßt er den Gastronom ein weiteres Mal und dann trinken die Beiden einen Kaffee im Juni 2021 zusammen :). 

Kosten für Kassenumstellung und Co - mit einem Kaffee ist das nicht getan

Nur der Kassenaufsteller wird dies ja nicht nur für einen Kaffee machen, dass bedeutet also Aufwand und Aufwand bedeutet Zeit und Zeit bedeutet Kosten. Kosten für den Gastronom. Und mal abgesehen von der Änderung der Speisekarte. 

Software und Kassen sind das eine. Aber die Änderung der Steuersätze haben auch Auswirkungen auf andere Bereiche. Da ist zum Beispiel das Baugewerbe: Dort sind Abschlagsrechnungen an der Tagesordnung. Diese müssen für die Zeit vom  01.07.2020 bis 31.12.2020 mit 16% ausgewiesen werden. Ist die Leistung aber erst vollständig im neuen Jahr erbracht, heißt die Bauabnahme erfolgt erst im  Jahr 2021, so ist auf der Schlussrechnung dann wieder 19% auszuweisen. Das heißt der Bauherr muss bei der Schlussrechnung nicht nur den Restbetrag bezahlen, sondern auch noch die Differenz der Mehrwertsteuer. 

Probleme mit der Steuer auf in der Baubranche

Man könnte jetzt ja auf die Idee kommen, dann berechne ich einfach weiter 19% in meinen Abschlagsrechnungen und umgehe das. Nein, geht nicht.

Ein weiteres Beispiel ist Miete und Nebenkosten. Jeder Vermieter, der keinen Mietvertrag mit Rechnungsnummer hat, sondern mit Dauerrechnung gearbeitet hat, muss nun für alle Mieter eine neue Dauerrechnung schreiben mit geänderten Steuersatz. Und natürlich zum Januar 2021 das Ganze wieder zurück ändern. Der Aufwand dafür? Wahnsinn...

Aber was ist mit den Nebenkosten? Ja das fragen wir uns auch gerade. Rein theoretisch müssten diese aufgeteilt werden in 6 Monate mit 19% und 6 Monate mit 16%. Na ja, ich bin mal auf das Update für das Nebenkostenprogramm gespannt. Aber auch "zugekaufte" Leistungen wie Strom und Wasser müssten ja Aufteilungen der Mehrwertsteuer enthalten. Ob die Kunden wohl von der Herabsetzung der Steuersätze etwas merken werden? Wir sind gespannt :).

Ich denke, es wird noch viele Bereiche geben, die hier aufgezählt werden können, wo diese Änderungen einfach nur einen wahnsinnigen Verwaltungsaufwand bedeutet. Die gut gemeinte Änderung verpufft im Sumpfe der Kosten.

Fazit

Vielleicht wäre es einfach gewesen, jeder Bürger der Bundesrepublik hätte einen Wertgutschein mit Befristung zum 31.12.2020 bekommen, den er ÜBERALL hätte einlösen können, aber ohne Auszahlungsoption. Das annehmende Geschäft hätte den Gutschein genommen und mit einem Antrag (ähnlich wie die Bildungsgutscheine) das Geld vom Staat erstattet bekommen. Dann hätten alle was davon gehabt und die Wirtschaft wäre auch angekurbelt worden.

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